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22. Petitionen und ihr Nutzen

Eine Hand, die mit einem Stift auf ein Blatt Papier schreibt. Bild von Florian Pircher auf Pixabay.
Unterschriftensammlungen und Petitonen. (Pixabay)

In Deutschland ist das Recht, bei den zuständigen Behörden und den Landes- und Bundesparlament Petitionen einzureichen, im Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten.

 

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

 

Die Landesparlamente und der Bundestag sowie das Europaparlament unterhalten für die Beschwerden und Gesuche der Bürger Petitionsausschüsse. Diese nehmen die Anliegen der Bürger an, bewerten sie. Außerdem halten die Ausschüsse gegebenenfalls Rücksprache mit dem Petenten und legen die Petitionen auch dem jeweiligen Parlament zur Diskussion vor.

Das ist sowohl schriftlich in Briefform möglich als auch online per Internetformular.

 

Unabhängig von den Parlamenten und Behörden gibt es auch unterschiedliche Plattformen im Internet, auf denen man eine Petition starten kann. Hier sind in Deutschland besonders “Campact”, “openPetition” und “change.org” hervorzuheben, die im politischen und gesellschaftlichen Bereich gute Arbeit leisten und auch schon mehrfach Erfolge verzeichnen konnten.

Vereine wie der NABU oder PETA konnten ebenfalls einige Vorhaben mit Petitionen vorantreiben.

 

Ob eine Petition überhaupt Erfolg hat, liegt besonders am allgemeinen Interesse, der Teilnehmerzahl, dem Sinn des Gesuches, aber auch an der Wahrnehmung in der Bevölkerung. Nicht jede Einreichung wird die erhoffte Resonanz erreichen, aber eine durchdachte Kampagne zum Vorhaben kann die Petition begleitend unterstützen.

Überlegt euch also gut, welches Anliegen ihr wie nach vorn bringen wollt.

 

Welche Erfahrungen habt ihr bisher mit Petitionen gemacht?

Habt ihr schon einmal für eine Petition unterschreiben?

Für welche Themen setzt ihr euch besonders ein?

 

Quellen und Weiterführendes:

 

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